IMPRESSUM
BAUUNTERNEHMEN GIEFING GMBH BONYGASSE 65/5, 1120 WIEN
OFFICE@GIEFING-BAU.AT, 01/815 97 17, FACEBOOK © 2016, IMPRESSUM & AGB, BY TRIPPLE WEB-APPLICATOR.NET
BAUUNTERNEHMEN GIEFING GMBH Sitz: Bonygasse 65/5, 1120 Wien Tel:  +43 (0) 1 / 815 97 17 Fax: +43 (0) 1 / 815 97 69 E-Mail: office@giefing-bau.at   Geschäftsführer: Bmstr. Andreas Schick Jochen Teichmeister   UID-Nr: ATU68522404 FN: 410104w FB-Gericht: Wien   Bankverbindung: Oberbank IBAN: AT30 1500 0041 1103 6887 BIC: OBKLAT2L   Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at   Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Wien   Zuständiges Handelsgericht: Wien Eintrag in der HFU-Gesamtliste: Dienstgebernummer: 701944045 Website by Tripple web-applicator.net Fotos: Fotolia (Stock), imaginer (div) © 2015/2016 Bauunternehmen Giefing GmbH
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bauunternehmen Giefing GmbH   Nachstehende Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jeden Angebotes und jeden Vertrages zwischen der Firma Bauunternehmen Giefing GmbH in Folge kurz "AN" und dem Auftraggeber kurz "AG" genannt.   Alle im Angebot angeführten Preise sind Nettopreise zzgl. MWSt. Die Angebotspreise sind für den AN bis zum nachfolgenden 30. April nach Anbotslegung bindend. Unsere Kalkulation basiert auf der Annahme einer Gesamtbeauftragung gemäß KV bzw. LV, eine Teilbeauftragung verändert unsere angegebenen Nettopreise Nicht durch uns verursachte Stehzeiten werden dem AG verrechnet   Nach Auftragserteilung und vor Arbeitsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Angebotsbruttosumme fällig. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum verrechnet. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die Abnahme innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt. Teilrechnungen nach Bauabschnitt gelten als vereinbart.   Die im Angebot angeführten Maßangaben sind als Richtwerte zu verstehen. Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichen Maßen.   Folgende, allgemeine Voraussetzungen sind bauseits zu erfüllen: Jederzeitiger Zugang zum Objekt während der Baudauer Für die Abholung und Retournierung von Schlüsseln werden Fahrzeiten verrechnet Sofern Höfe und Parkplätze im Objekt vorhanden sind, die Zufahrt und Abstellmöglichkeit für die Firmenfahrzeuge Bauseits ist Wasser und Strom 240 V bzw. wenn notwendig 380 V zur Verfügung zu stellen.   Der AG ist verpflichtet dem AN die Lage von Leitungen und Einbauten bekanntzugeben. Für Beschädigungen an Leitungen und sonstigen Einbauten die dem AN nicht bekannt gegeben wurden, übernimmt der AN im Schadensfall keine Haftung.   Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen verpflichtet sich der AG nach Fertigstellung des Gewerks bei der Übernahme zur umgehenden Prüfung der durchgeführten Arbeiten. Allfällige, wahrnehmbare Mängel, sind längstens binnen einer Woche nach schriftlich bestätigter Übernahme, ansonsten binnen einer Woche nach zutage treten innerhalb der Gewährleistungsfrist dem AN nachweislich zur Kenntnis zu bringen.   Gerichtsstand Wien.
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